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   VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03 MD   

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VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03 MD (https://dejure.org/2003,49112)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03 MD (https://dejure.org/2003,49112)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 33-32571/07 VK 4/03 MD (https://dejure.org/2003,49112)
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  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03
    Sie beruft sich hierbei auf ein Urteil des EuGH vom 12.12.2002 (Az.: C 470/99).

    Soweit die Antragstellerin zur Begründung ihrer Auffassung auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12.12.2002 (Az.: C 470/99) hinweist, interpretiert sie diese unrichtig bzw. geht von falschen Voraussetzungen aus.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03
    Die nochmalige Verwendung dieses Kriteriums bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes i.S. des § 25 Nr. 3 VOL/A hätte zur Folge, dass die Vergabestelle ein "Mehr an Eignung" berücksichtigen würde, was vergaberechtlich nicht zulässig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 ­ X ZR 109/96; Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13.11.2002, VK 1 ­ 87/02).
  • VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00

    Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Beigeladenen nicht aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02

    Vergabe von Telefondienstleistungen

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Beigeladenen nicht aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
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