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VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03 MD |
Zitiervorschläge
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03 MD (https://dejure.org/2003,49112)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 33-32571/07 VK 4/03 MD (https://dejure.org/2003,49112)
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Volltextveröffentlichung
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: Berücksichtigung von Referenzen nur bei der Eignungsprüfung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a.
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03
Sie beruft sich hierbei auf ein Urteil des EuGH vom 12.12.2002 (Az.: C 470/99).Soweit die Antragstellerin zur Begründung ihrer Auffassung auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12.12.2002 (Az.: C 470/99) hinweist, interpretiert sie diese unrichtig bzw. geht von falschen Voraussetzungen aus.
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96
Begründung einer Vergabeentscheidung
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03
Die nochmalige Verwendung dieses Kriteriums bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes i.S. des § 25 Nr. 3 VOL/A hätte zur Folge, dass die Vergabestelle ein "Mehr an Eignung" berücksichtigen würde, was vergaberechtlich nicht zulässig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 X ZR 109/96; Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13.11.2002, VK 1 87/02). - VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00
Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03
Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Beigeladenen nicht aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000). - VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02
Vergabe von Telefondienstleistungen
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03
Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Beigeladenen nicht aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).